Kaskoschaden – Teilkasko / Vollkasko
Kaskoschaden, Teilkasko
Die Teilkasko sichert ihren Kaskoschaden ab. Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Diebstahl des Autos oder seiner Teile gehören zu den Kaskoschäden.
Kaskoschaden, Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch Kollision – auch bei Unfallflucht – oder Eigenverschulden. Versichert sind zudem Schäden durch Dritte, die den Schaden nicht selbst bezahlen können oder nicht versichert sind. Darüber hinaus greift die Vollkasko, wenn das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird.
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall, gemäß den Versicherungsbedingungen, Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Bei einem Kaskoschaden ist Ihr Versicherer weisungsberechtigt, sprich er kann Sie wie in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten und ausgehandelt z.B. an einen Reparaturbetrieb seiner Wahl verweisen. In der Regel weist Ihnen Ihr Versicherer auch einen Ihrer Gutachter zu.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer bei einem Kaskoschaden nach dem weiteren Vorgehen.