Für Auslagen wie z.B. Telefonkosten, Fahrkosten, die entstehen um seine Ansprüche rund um den Unfall ersetzt zu bekommen, hat sich eine pauschale Abrechnung eingebürgert. Man spricht in der heutigen Rechtsprechung von einer Auslagenpauschale, die Sie ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen können. Die Höhe dieser Pauschale schwankt je nach Versicherung zwischen 20,00 EUR und 25,00 EUR.
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost