Bei Schäden, bei denen auch einen Nichtfachmann eindeutig einschätzten kann, dass die Reparaturkosten unter 750,00 EUR liegen werden, kann auf die Erstellung eines kompletten Schadensgutachten verzichtet werden.
Um aber z. B. bei einem späteren Streitfall einen Beweis zu haben, oder bei neueren Fahrzeugen eine eventuelle Wertminderung auszuweisen, ist es sehr oft empfehlenswert ein sogenanntes Kurzgutachten zu erstellen.
Hier liegt das Problem – wer kann als Laie einen Schaden ohne weiteres einschätzen? Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass sobald ein Lackschaden an einem festverbauten Bauteil (z.B. Stossfängerverkleidungen) am Fahrzeug aufgetreten ist, sind die Instandsetzungskosten oberhalb dieser Grenze anzusiedeln.
Ein Gutachten ist somit angebracht und wird empfohlen.
Grundsätzlich können wir die Schäden schon am Telefon recht gut eingrenzen und Ihnen helfen diese Grenze zu beachten. Nutzen Sie auch gern unseren WhatsApp Service.
Hinzu kommt dass die meisten Werkstätten kaum noch kostenfreie Kostenvoranschläge anfertigen. i.d.R. verlangen sie ca 10% des kalkulierten Betrages ( welcher meist bei Beauftragung wieder verrechnet wird. )
Wir bieten Ihnen in diesem Fall ein Kurzgutachten an. Das Gutachten enthält dann Lichtbilder, Schadenkalkulation, geschätzter Wiederbeschaffungswert, sowie die Fahrzeugdaten.
Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an:
KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost