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Abschleppkosten

Bei einem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) sind die Abschleppkosten grundsätzlich vom Unfallverursacher (oder dessen Versicherung) zu ersetzen. Abschleppkosten zu einer Werkstatt Ihres Vertrauens, die räumlich nahe gelegen ist (bis ca. 100 km) sind zu erstatten. Weitere Strecken (z.B. im Urlaub) sind mit einem Rechtsbeistand zu besprechen und entsprechend geltend zu machen.

An- und Abmeldekosten

Bei einem Totalschaden werden die Anmeldekosten und Abmeldekosten im Haftpflichtschaden mit entsprechenden Nachweisen erstattet. Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost

Ausfallzeit

Die Ausfallzeit beginnt bei noch fahrfähigen Fahrzeugen mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung vom Reparaturbetrieb. Bei nicht mehr fahrfähigen oder nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt der Ausfallzeitraum dagegen bereits ab dem Unfallzeitpunkt. Bei Totalschäden und nicht mehr einsatzfähigem Unfallfahrzeug endet die unfallbedingte Ausfallzeit mit dem Tag der Zulassung eines […]

Auslagenpauschale

Für Auslagen wie z.B. Telefonkosten, Fahrkosten, die entstehen um seine Ansprüche rund um den Unfall ersetzt zu bekommen, hat sich eine pauschale Abrechnung eingebürgert. Man spricht in der heutigen Rechtsprechung von einer Auslagenpauschale, die Sie ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen können. Die Höhe dieser Pauschale schwankt je nach Versicherung zwischen 20,00 EUR […]

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