Bagatellschaden
Bei Schäden, bei denen auch einen Nichtfachmann eindeutig einschätzten kann, dass die Reparaturkosten unter 750,00 EUR liegen werden, kann auf die Erstellung eines kompletten Schadensgutachten verzichtet werden. Um aber z. B. bei einem späteren Streitfall einen Beweis zu haben, oder bei neueren Fahrzeugen eine eventuelle Wertminderung auszuweisen, ist es sehr oft empfehlenswert ein sogenanntes Kurzgutachten […]