Unechter Totalschaden
Ein unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn die Summe der kalkulierten Reparaturkosten und des Restwertes den Wiederbeschaffungswert überschreiten. WBW – Restwert = Auszahlungssumme im fiktiven Abrechnungsfall Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost