Vollkasko
Schäden die durch Vandalismus bzw. selbstverschuldete Unfälle entstehen sind nur durch die Vollkasko abgedeckt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. (Siehe auch Kaskoschaden) Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost