Als Alternative zur Abtretung kann im Reparaturbetrieb eine sogenannte Reparaturkosten-Übernahmeerklärung unterzeichnet werden, falls die Reparaturkosten nicht sofort bei Abholung des Fahrzeuges an den Reparaturbetrieb bezahlt werden sollen.
Die Kfz -Werkstatt übersendet diese Reparaturkosten-Übernahmebestätigung an den zahlungspflichtigen Versicherer. Dieser verpflichtet sich gegenüber dem Reparaturbetrieb ggf. nach Überprüfung der Haftungssituation oder der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden, die Kosten der Instandsetzung direkt an die Werkstatt auszugleichen.
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost