Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Die Versicherungen zahlen im Schadensfall bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (netto) und Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet je höher der Restwert, desto niedriger ist der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag. Auf die Höhe des Restwerts hat der Sachverständige keinen Einfluss, da er verschiedene Angebote von Restwertkäufern für das beschädigte Fahrzeug einholen muß.
Jedoch holen wir nur regional begrenzte Angebote ein. Die Versicherung jedoch besitzt das Recht ein weiteres Angebot einzuholen welches durchaus höher ausfallen kann. Diese sind dann meist bundesweit eingeholt.
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost