Ein unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn die Summe der kalkulierten Reparaturkosten und des Restwertes den Wiederbeschaffungswert überschreiten.
WBW – Restwert = Auszahlungssumme im fiktiven Abrechnungsfall
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost