Schäden die durch Vandalismus bzw. selbstverschuldete Unfälle entstehen sind nur durch die Vollkasko abgedeckt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. (Siehe auch Kaskoschaden)
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost